Familien mit Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Lernförderung über das Bildungspaket
Nachhilfe muss nicht immer selbst bezahlt werden. Der Anspruch steht im Bundesrecht und gilt überall gleich — er scheitert in der Praxis meist an der Reihenfolge.
Wer Anspruch hat
Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Lernförderung ist ein Teil davon, neben Schulbedarf, Mittagessen und Ausflügen.
Voraussetzung ist, dass die Lernförderung geeignet und erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Eine drohende Nichtversetzung ist dafür ausdrücklich nicht mehr nötig — diese Hürde ist seit der Reform entfallen.
Der Weg, in der richtigen Reihenfolge
1
Mit der Schule sprechen
Die Lehrkraft bestätigt auf einem Formular des Amtes, dass Lernförderung nötig ist, und nennt das Fach sowie den Umfang.
2
Antrag stellen
Zuständig ist je nach Leistung das Jobcenter, das Sozialamt oder die Wohngeldstelle der Kommune. Die Formulare stehen dort bereit.
3
Bewilligung abwarten
Erst danach beginnt der Unterricht. Rückwirkend wird in der Regel nicht bewilligt — das ist der Punkt, an dem die meisten Anträge scheitern.
4
Anbieter wählen
Sie entscheiden, wer unterrichtet. Das Amt rechnet direkt mit dem Anbieter ab; die Sätze sind kommunal festgelegt.
Häufigster Fehler
Erst anfangen, dann beantragen. Wer im Oktober startet und im Dezember den Antrag stellt, bleibt auf den ersten Monaten in aller Regel sitzen.
Wenn es nicht bewilligt wird
Ablehnungen sind begründet und können mit Widerspruch angefochten werden, dafür gilt eine Frist von einem Monat. Häufige Gründe sind eine fehlende Schulbestätigung oder ein zu unbestimmter Förderbedarf — beides lässt sich nachreichen.
Unabhängig davon: Die marktüblichen Sätze und die Punkte, an denen Angebote teuer werden, stehen auf der Preisseite.
Kurz gefragt
Muss das Kind versetzungsgefährdet sein?
Gilt das auch für Online-Nachhilfe?
Wie lange wird bewilligt?
Wer stellt die Bestätigung aus?
Stand der Angaben: . Schulrechtliche Auskünfte ersetzen nicht das Gespräch mit der Schule.
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Erstgespräch anfragen
Bundesland, Klasse und Fach genügen für den Anfang. Daraus wird eine Einschätzung: was im dortigen Schulsystem ansteht, woran es hakt und wer dafür die passende Lehrkraft ist.
- Zwanzig Minuten, ohne Kosten
- Feste Wochentermine ab dem Nachmittag
- Erst danach entscheiden Sie