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Nachhilfe Wow

Familien mit Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Lernförderung über das Bildungspaket

Nachhilfe muss nicht immer selbst bezahlt werden. Der Anspruch steht im Bundesrecht und gilt überall gleich — er scheitert in der Praxis meist an der Reihenfolge.

Wer Anspruch hat

Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Lernförderung ist ein Teil davon, neben Schulbedarf, Mittagessen und Ausflügen.

Voraussetzung ist, dass die Lernförderung geeignet und erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Eine drohende Nichtversetzung ist dafür ausdrücklich nicht mehr nötig — diese Hürde ist seit der Reform entfallen.

Der Weg, in der richtigen Reihenfolge

  1. 1

    Mit der Schule sprechen

    Die Lehrkraft bestätigt auf einem Formular des Amtes, dass Lernförderung nötig ist, und nennt das Fach sowie den Umfang.

  2. 2

    Antrag stellen

    Zuständig ist je nach Leistung das Jobcenter, das Sozialamt oder die Wohngeldstelle der Kommune. Die Formulare stehen dort bereit.

  3. 3

    Bewilligung abwarten

    Erst danach beginnt der Unterricht. Rückwirkend wird in der Regel nicht bewilligt — das ist der Punkt, an dem die meisten Anträge scheitern.

  4. 4

    Anbieter wählen

    Sie entscheiden, wer unterrichtet. Das Amt rechnet direkt mit dem Anbieter ab; die Sätze sind kommunal festgelegt.

Häufigster Fehler

Erst anfangen, dann beantragen. Wer im Oktober startet und im Dezember den Antrag stellt, bleibt auf den ersten Monaten in aller Regel sitzen.

Wenn es nicht bewilligt wird

Ablehnungen sind begründet und können mit Widerspruch angefochten werden, dafür gilt eine Frist von einem Monat. Häufige Gründe sind eine fehlende Schulbestätigung oder ein zu unbestimmter Förderbedarf — beides lässt sich nachreichen.

Unabhängig davon: Die marktüblichen Sätze und die Punkte, an denen Angebote teuer werden, stehen auf der Preisseite.

Kurz gefragt

Muss das Kind versetzungsgefährdet sein?
Nein. Diese Voraussetzung ist entfallen; maßgeblich ist, dass die Förderung geeignet und erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen.
Gilt das auch für Online-Nachhilfe?
Die Kommunen entscheiden über die Anerkennung von Anbietern und Formaten. Fragen Sie beim zuständigen Amt nach, bevor Sie sich festlegen.
Wie lange wird bewilligt?
Meist für ein Schulhalbjahr, mit der Möglichkeit der Verlängerung bei fortbestehendem Bedarf.
Wer stellt die Bestätigung aus?
Die Schule, in der Regel die Fach- oder Klassenlehrkraft auf dem Formular des Amtes.

Erstgespräch anfragen

Bundesland, Klasse und Fach genügen für den Anfang. Daraus wird eine Einschätzung: was im dortigen Schulsystem ansteht, woran es hakt und wer dafür die passende Lehrkraft ist.

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