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Nachhilfe Wow

Eltern von Kindern mit einer Beeinträchtigung, Diagnose oder chronischen Erkrankung, die sich auf Unterricht und Prüfungen auswirkt.

Nachteilsausgleich und Notenschutz

Zwei Begriffe, die oft verwechselt werden. Der eine ändert die Bedingungen einer Prüfung, der andere ihre Bewertung — und beide gibt es nur auf Antrag.

Der Unterschied

NachteilsausgleichNotenschutz
Was sich ändertDie Bedingungen: mehr Zeit, Hilfsmittel, Pausen, eigener Raum, andere AufgabenformDie Bewertung: bestimmte Leistungen werden nicht oder anders bewertet
Was gleich bleibtDer Anspruch der Aufgabe — es wird dasselbe verlangtDie übrigen Anforderungen
BeispielZeitverlängerung bei Autismus oder einer Konzentrationsstörung, Laptop bei einer motorischen EinschränkungRechtschreibung wird bei einer Lese-Rechtschreib-Störung in anderen Fächern nicht gewertet
Im ZeugnisIn der Regel nicht vermerktJe nach Land mit Vermerk, besonders im Abschlusszeugnis

Die Einzelheiten und Bezeichnungen regelt jedes Land selbst, meist in einer Verordnung oder einem Erlass zur individuellen Förderung.

Wer ihn bekommen kann

Grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler, deren Leistung durch eine Beeinträchtigung erschwert ist, die nichts mit dem geprüften Können zu tun hat: Lese-Rechtschreib-Störung und Rechenstörung, Autismus, ADHS, Seh- oder Hörbeeinträchtigung, körperliche Einschränkungen, chronische Erkrankungen wie Diabetes, vorübergehend auch Verletzungen.

Auf Lernschwierigkeiten ohne Diagnose, etwa eine allgemeine Schwäche in Mathematik, erstreckt er sich nicht. Dort helfen Förderung und Übung, nicht veränderte Prüfungsbedingungen.

Der Weg zum Antrag

  1. 1

    Nachweis besorgen

    Ein ärztliches, fachärztliches oder schulpsychologisches Gutachten, je nach Beeinträchtigung. Es sollte beschreiben, wie sich die Einschränkung im Schulalltag auswirkt, nicht nur die Diagnose nennen.

  2. 2

    Mit der Schule sprechen

    Klassenleitung oder Beratungslehrkraft kennen das Verfahren. Oft entscheidet die Klassen- oder Lehrerkonferenz, bei Abschlussprüfungen teils eine übergeordnete Stelle.

  3. 3

    Maßnahmen konkret festlegen

    Wie viel mehr Zeit, welche Hilfsmittel, in welchen Fächern. Je genauer das festgehalten ist, desto weniger muss vor jeder Arbeit neu verhandelt werden.

  4. 4

    Vor Abschlussprüfungen erneut prüfen

    Für zentrale Prüfungen und das Abitur gelten häufig eigene Fristen. Ein bestehender Nachteilsausgleich wird nicht automatisch übernommen.

Rechtzeitig

Ein Nachteilsausgleich wirkt nicht rückwirkend. Eine Arbeit, die ohne ihn geschrieben wurde, bleibt in der Regel bewertet. Wer eine Diagnose hat, sollte den Antrag zu Beginn des Schuljahres stellen.

Und die Nachhilfe?

Ein Nachteilsausgleich gleicht aus, er fördert nicht. Daneben braucht es oft gezielte Übung, zum Beispiel beim Arbeiten mit mehr Zeit, das selbst geübt werden will, oder in dem Fach, das die Beeinträchtigung am stärksten trifft. Wir richten die Stunden nach dem vorliegenden Befund aus, ersetzen aber keine Therapie.

Kurz gefragt

Steht der Nachteilsausgleich im Zeugnis?
In der Regel nicht, weil er die Anforderungen nicht verändert. Beim Notenschutz ist ein Vermerk in manchen Ländern vorgesehen, besonders im Abschlusszeugnis. Das Landesrecht gibt Auskunft.
Muss mein Kind die Diagnose der Klasse erklären?
Nein. Die Maßnahmen können so umgesetzt werden, dass die Mitschüler keine Begründung erfahren. Wie offen das Kind damit umgehen möchte, entscheidet die Familie.
Gilt der Nachteilsausgleich nach einem Schulwechsel weiter?
Nicht automatisch, erst recht nicht beim Wechsel in ein anderes Bundesland. Unterlagen mitnehmen und die neue Schule früh ansprechen.

Erstgespräch anfragen

Bundesland, Klasse und Fach genügen für den Anfang. Daraus wird eine Einschätzung: was im dortigen Schulsystem ansteht, woran es hakt und wer dafür die passende Lehrkraft ist.

  • Zwanzig Minuten, ohne Kosten
  • Feste Wochentermine ab dem Nachmittag
  • Erst danach entscheiden Sie

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